Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die die Firma CSD mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Firma CSD diesen nicht gesondert widerspricht.
1.3Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.4Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
1.5Ware im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
2.1Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn die Firma CSD diese bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat.
2.2Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag durch die Firma CSD erstellt, so sie berechtigt die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand dem Besteller in Rechnung zu stellen.
2.3An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, behält sich die Firma CSD Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist.
2.4Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen die Firma CSD als solche bezeichnete Annahmen getroffen hat, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrundegelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit die Firma CSD das Angebot korrigieren kann.
2.5Die Firma CSD ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
3.1Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
3.2Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefert die Firma CSD dem Besteller die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüber hinausgehenden Dokumentation ist die Firma CSD nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Die Firma CSD wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erstellen.
3.3Ist Software zu liefern, so ist die Firma CSD verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
3.4Ist die Firma CSD zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
3.5Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, als eigene oder von Dritten erworbene Hard- oder Software anzubinden ist.
3.6Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.
4.1Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so gelten die Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. Die Firma CSD ist nur Vermittler. Dem Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.
4.2Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gemäß vorstehender Ziffer etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
4.3Der Besteller erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (=Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzulässig.
4.4Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks. Der Besteller ist verpflichtet, jede Nutzung durch Dritte zu verhindern. Auch Zweigniederlassungen, mit dem Lizenznehmer verbundene Unternehmen, Gesellschafter oder räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen des gleichen Trägers sind Dritte.
4.5Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen.
4.6Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
4.7

Soweit die nach Ziff. 1 maßgeblichen Lizenzbedingungen nichts Abweichendes bestimmen, ist die Weiterveräußerung, die Vermietung zu anderen als Erwerbszwecken oder der Verleih der Software sowie jede Überlassung zu selbständiger Nutzung ist in den gesetzlichen Grenzen und nur unter folgenden zusätzlichen Bedingungen zulässig:

  • die Original-Datenträger werden an den Erwerber oder Nutzer übergeben
  • Name und Anschrift des Erwerbers oder Nutzers wurden uns von dem Kunden schriftlich mitgeteilt
  • der Erwerber hat sich mit unseren Lieferungs- und Leistungsbedingungen und den Nutzungsbedingungen dritter Hersteller, deren Standardsoftware in der Software enthalten ist, einverstanden erklärt,
  • der Kunde hat alle ihm verbliebenen Kopien oder Bestandteile der Software von seinem System und sämtlichen externen Datenträgern, einschließlich Sicherungskopien, so gelöscht oder vernichtet, dass ihm keinerlei Nutzungsmöglichkeit an der Software oder deren Bestandteilen verbleibt und uns dies auf Verlangen nachgewiesen werden kann.
5.1Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung. Maßgebend sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
5.2Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
5.3Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, ist die Firma CSD berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Besteller weiterzugeben.
5.4Die Firma CSD behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen eintreten. Diese wird die Firma CSD dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
6.1Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns.
6.3Die Firma CSD ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
7.1Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem Selben Rechtsverhältnis berechtigt.
7.2Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354 a HGB.
7.3Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.
8.1Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Die Firma CSD übernimmt keine Gewähr für die billigste Versandart.
8.2Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den Besteller über, auch wenn die Firma CSD die Versendung selbst durchführt.
8.3Sofern der Besteller es wünscht, wird die Firma CSD die Lieferung auf Kosten des Bestellers durch eine Transportversicherung abdecken.
9.1Da die Firma CSD Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
9.2Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Bestellers. Die Firma CSD ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
9.3Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder die Firma CSD ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
9.4Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
9.5Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, ist die Firma CSD unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit einer angemessenen verlängerten Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann die Firma CSD 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
10.1Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
10.2Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass die Firma CSD auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.
10.3Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
11.1Die Firma CSD behält sich das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
11.2Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- , Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
11.3Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Firma CSD Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
11.4Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
12.1Haftungsbegrenzung dem Grunde nach Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen dem Besteller gegen uns nur zu für:
12.1.1Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
12.1.2sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten),
12.1.3Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.
12.2Haftungsbegrenzung der Höhe nach Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
12.3Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten Der Absatz 13. gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach diesem Absatz 13. hinausgehen.
12.4Ansprüche aus übergegangenem Recht Alle Ansprüche des Bestellers aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Buchstaben hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Besteller bei der Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich des Absatz 13. begründet ist. Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist ausgeschlossen.
12.5Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter Soweit die Haftung nach diesem Absatz 13 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.6Freistellung von Ansprüchen Dritter Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Absatz 13 hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
13.1Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
13.2Sachmängel bei gebrauchten Sachen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) oder wenn die Firma CSD den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB).
13.3Nacherfüllung. Die Firma CSD ist berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.
13.4Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass die Firma CSD zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten kann. Der Besteller muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. Das Vorstehende gilt auch, wenn die Firma CSD die Soft- oder Hardware für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert hat, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.
13.5Eingriffe des Bestellers. Im Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
13.6Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:
13.6.1Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
13.6.2Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
13.6.3Das Gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verjähren innerhalb von 5 Jahren.
4.1Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.
14.2Der Besteller ist verpflichtet, an Hard- oder Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
14.3Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
14.4Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellt die Firma CSD die Daten in dem vor dem Ausfall vom Besteller zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Besteller in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.
14.5Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

Hat die Firma CSD von einem dritten Hersteller von Standardsoftware oder Hardware selbst nur eine Teilleistung erhalten, fehlt das Interesse des Bestellers an der Teilleistung nicht, wenn die Firma CSD eine dem Besteller zumutbare Nacherfüllung mit unseren eigenen Mitteln erbringt. Bei Dokumentationen kann die Firma CSD eine Nacherfüllung auch durch Hotline- Service erbringen.

Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Firma CSD ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt hat. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Besteller von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns,

  • bei Software: original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation;
  • bei Hardware: der gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand.

Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

17.1Werden Leistungen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beim Besteller erbracht, so sorgt dieser auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung, soweit die Firma CSD dies nicht übernommen hat.
17.2Der Besteller hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht in den Betrieb des Bestellers eingegliedert werden.
17.3Gegenüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Besteller kein Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen kann nur gegenüber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer hierfür als vertretungsberechtigt benannten Person ausgeübt werden.

Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Die Firma CSD ist nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn die Firma CSD sich auf Verhandlungen schriftlich eingelassen hat. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.

21.1Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens, Berlin.
21.2Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
21.3Die Vertragssprache ist deutsch.
21.4Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei die Firma CSD jedoch berechtigt ist, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
21.5Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Stand: Januar 2019
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